Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einkäufe im Online-Shop der Walter-CMP GmbH & Co. KG
Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige von und durch uns – die Firma Walter-CMP GmbH & CO KG, Handelsgeschäfte als Walter-CMP – geschlossenen Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich aller Montagen und Wartungen soweit nicht in besonderen Fällen Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Annahme von durch uns gelieferten Waren gilt in jedem Fall als Anerkennung der nachstehenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Beratungen, Planungen und Vorschläge durch uns sind nur dann verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Liefervertrages, Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages erfolgen. Kommt es nach einer Beratung, Durchführung einer Planung und einer Ausarbeitung von Vorschlägen nicht zu einem Vertragsschluss der vorgenannten Art, kann sich der Kunde nicht auf das Ergebnis unserer Beratungs- und Planungsarbeit berufen. Beschreibungen der Ware und technische Angaben in unserem Online-Shop -auch solche des Herstellers – sind unverbindlich. Offensichtliche Schreibfehler gehen nicht zu unseren Lasten.
Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Personen, Anstalten, Behörden, und Unternehmen, die die Artikel in ihrer beruflichen und dienstlichen Tätigkeit anwenden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich nicht angesprochen.
Vertragsschluss
Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Mit Anklicken des Buttons „JETZT KAUFEN“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir die Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Verträge kommen zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder wenn wir die Lieferung der Ware durchführen. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. der jeweiligen Versandkosten, berechnet in Euro ab Lager Kiel. In Ländern außerhalb der EU können zusätzlich Zollgebühren anfallen. Unsere Preise für Unternehmen im Sinne von §14 BGB sind freibleibend. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Grundsätzlich gelten die Preise, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung auf den jeweiligen Internetseiten angezeigt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer behalten wir uns ausdrücklich vor. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Lieferung
Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Besteller mit der Firma Walter-CMP Montageleistungen vereinbart hat. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Montagebedingungen. Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen des Käufers auf dessen Kosten ab. Ab einem Nettobestellwert von € 100,– versenden wir ohne zusätzliche Versandkosten innerhalb Deutschlands. Bei Bestellungen unter € 100,– stellen wir dem Kunden einen Versandkostenanteil von € 6,07 in Rechnung (gilt für Bestellungen aus Deutschland). Der Versand außerhalb Deutschlands ist nicht versandkostenfrei. Für Lieferungen in die Schweiz, Österreich, Norwegen und die Niederlande stellen wir dem Kunden einen Versandkostenanteil von € 25,– in Rechnung. Ferner weisen wir darauf hin, dass bei einem Versand ins Ausland auch Zölle, Gebühren u.ä. anfallen können. Teillieferungen bleiben vorbehalten, ohne dass sich dadurch die Versandkosten für den Kunden erhöhen. Für Großgeräte behalten wir uns Aufschläge für Transportkosten vor. Montagen und Installationen werden – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach festgesetzten Pauschalen bzw. nach Aufwand berechnet. Für Eil-, Express-, und Flugfracht oder Flugpostsendungen werden entsprechende Mehrkosten berechnet.
Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor der Besteller etwaige Vorleistungspflichten erfüllt hat. Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir, trotz nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können – gleich, ob in unserem Betrieb oder in einem unserer Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit sind, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen, beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Teillieferungen behalten wir uns vor.
Zahlungsbedingungen/ Verzug
In unserem Online-Shop stehen dem Kunden folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
Rechnung
Unsere Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug fällig. Wir sind berechtigt, ab dem Tage des Zugangs der ersten Mahnung für rückständige Zahlungen Zinsen in Höhe von 8 % bei Kaufleuten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zins- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Der Besteller kann nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte hat der Besteller als Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, nur dann, wenn ihm von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zustehen. Für Nichtkaufleute sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Aus Gründen einer Bonitätsprüfung – zum Beispiel bei Erstbestellungen – behalten wir uns das Recht vor in Einzelfällen eine Zahlung per PayPal zu verlangen. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Bei nachfolgenden Bestellungen (und erfolgter Zahlung) wird Ihnen die Möglichkeit geboten, alle Zahlungsarten zu nutzen.
PayPal
Zahlen Sie bequem, schnell und sicher mit dem führenden Online-Bezahlsystem PayPal. Dabei fallen keine weiteren Gebühren für Sie an. Um diese Zahlungsart zu nutzen, müssen Sie über ein PayPal-Konto verfügen, welches Sie unter www.paypal.com einrichten können.
Der Versand der Bestellung erfolgt sobald die Zahlung auf einem unserer Konten eingegangen ist.
Rücktritt/ Rückgabe
Ein Rücktritt des Bestellers von einem mit uns geschlossenen Vertrag ist nur dann zulässig, wenn es sich um eine unsererseits zu vertretende, nicht unerhebliche Pflichtverletzung handelt, wenn der Besteller uns zuvor schriftlich aufgefordert hat, die Leistung in einer Angemessenen Frist – nicht unter 14 Tagen – zu erbringen, und wenn wir dennoch innerhalb dieser Frist schuldhaft nicht geleistet haben. §§ 323 Abs. 2 – 5, 326 Abs. 5 sowie § 281 Abs. 2 – 5 BGB bleiben hiervon unberührt. Eine Fristsetzung muss die strittige fällige Leistung genau bezeichnen. Eine Rückgabe von bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur nach Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
Mängelhaftung
Für alle von uns gelieferten Produkte und Zubehörteile leisten wir 24 Monate Gewähr. Für Teile, die dem Verschleiß unterliegen und für Verbrauchsmaterialien wird keine Gewähr übernommen. Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete Belege nachzuweisen, dass ein Gewährleistungsanspruch gegen uns besteht. Stellt der Käufer Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften fest, so hat er uns dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder des Fehlens der Eigenschaft schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung. Das Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer erst, nachdem drei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind. Wir leisten keine Gewähr, wenn Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Erzeugnissen vom Käufer oder von nicht autorisierten Dritten vorgenommen wurden, oder der Mangel infolge ungünstiger Betriebsumstände, durch Verstöße gegen unsere Betriebsvorschriften oder gegen unsere Montagebedingungen, durch natürlichen Verschleiß oder wegen unterlassener Wartung eingetreten sind. Alle Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller seiner Untersuchungspflicht aus §§ 377, 378 ff HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist und aufgetretene Fehler unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen, bei uns schriftlich gerügt wurden. Der Käufer nimmt die vertragliche Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung ab. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Leistung bei Einsatz durch den Kunden, spätestens jedoch 4 Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen. Wenn der Käufer nach einer ihm zustehenden gesetzlichen Frist, die Abnahme verweigert oder erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlanden. Wir können dann 25% des Vertragswertes fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Höherer Schadenersatz – wie etwa bei Individuallösungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung unserer Vorbehaltsware im Sinne des § 950 BGB erfolgt stets nur für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, vermischt oder verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand zu, im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Besteller kraft Gesetzes durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung das Alleineigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande, sind wir uns mir ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sache zum Wert der neuen Sache oder dem vermischten Bestande Miteigentum einräumt und dieses für uns unentgeltlich verwahrt. Der Besteller darf die gelieferten Waren nur im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs weiterveräußern oder be- oder verarbeiten, und zwar nur solange, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus anderen Lieferverträgen fristgerecht nachkommt. Der Besteller darf mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Pfändungen der Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller tritt schon hiermit bis zur Erfüllung seiner sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf oder der Be- und Verarbeitung entstehender Forderungen gegen seinen Abnehmer mit sämtlichen Nebenrechten aus der Forderung an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des dem Bestellers in Rechnung gestellten Preises unserer Vorbehaltsware. Dies gilt auch für Forderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer, wenn unsere Ware durch Verbindung mit einem Grundstück dessen wesentlicher Bestandteil wird. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware unbeschadet unseres eigenen Einziehungsrechtes solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung der Forderung an uns seinem Abnehmer gegenüber anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, den Abnehmer des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 15 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen – wegen Beratungsfehlern, wegen Montagefehlern, wegen Reparaturschäden, wegen eines zu vertretenden Mangels gemäß §§ 634, 637 BGB, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die durch von uns gelieferten Erzeugnissen oder gegenüber Dritten entstanden sind. In allen Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne Verschulden nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Der voraussehbare, typischerweise entstehende Schaden beläuft sich dabei höchstens auf den Wert der im Rahmen des Vertragsverhältnis gelieferten Ware. Die Firma Walter-CMP haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Lagerung – insbesondere falsche Lagerung von Medizinprodukten -, unsachgemäße Anwendung, u. ä. durch den Besteller oder Dritte oder infolge natürlicher Abnutzung entstanden sind. Vorgeschriebene Kühlvorschriften für die von der Firma Walter-CMP vertriebenen Produkte – insbesondere für Medizinprodukte – sind unbedingt einzuhalten. Spätestens ab Gefahrübergang obliegt eine ordnungsgemäße Kühlung allein dem Käufer. Die Firma Walter-CMP haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Kühlung ab Gefahrübergang entstanden sind. Sollte seitens des Käufers kühlungsbedürftiger Produkte ein Mitwirken bei der Anlieferung durch die Firma Walter-CMP oder deren Erfüllungsgehilfen erforderlich sein, so trifft den Käufer die Pflicht, eine den Kühlkreislauf auf seiner Seite nicht unterbrechende Anlieferung zu ermöglichen.
Rezepte
Erhalten wir von Rezeptausstellern im Rahmen der Bestellung Rezepte über Sprechstundenbedarf, leiten wir diese den jeweiligen Krankenkassen zur Abrechnung zu. Zur Prüfung der Rezepte sind wir nicht verpflichtet. Lehnt die jeweilige Krankenkasse die Regulierung ganz oder teilweise ab, so werden die abgelehnten Rezept-Positionen dem Aussteller des Rezeptes in Rechnung gestellt und müssen durch diesen entsprechend beglichen werden.
Hinweis nach Batteriegesetz
Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gem. § 11 BattG gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch zum Beispiel in kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Paketdienst oder Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – wobei „Cd“ für Cadmium. „Pb“ für Blei, und „Hg“ für Quecksilber steht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Schecks- und Wechselklagen ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonstiges Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Kiel. Auf Verträge zwischen der Firma Walter-CMP und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Unwirksamkeit einzelner hier angeführter Bestimmungen berührt den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt. Eine teilweise Aufhebung oder rechtlicher Unwirksamkeit der voranstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen zudem nicht.
Allgemeine Montagebedingungen
I. Vorbereitung für die Montage
- Soweit wir im Rahmen unseres Kundenservice Vorschläge unterbreiten und Zeichnungen vorlegen, die eine Praxis oder ein Projekt oder Teile derselben betreffen, die wir nicht liefern oder montieren, handelt es sich immer nur um unverbindliche Empfehlungen. In jedem Fall ist bei einer Erstellung von Zeichnungsunterlagen für bauseitige Montagevorbereitungen, insbesondere für mechanische Einbauten aller Art, Elektro- sowie Wasser-Installationen Voraussetzung, dass der Auftraggeber uns rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und technischen Daten einschließlich der geplanten Betriebsbedingungen vollständig und auf ihre Richtigkeit geprüft übermittelt. Aufträge für die Ausführung einschließlich Überwachung bauseitiger Montagevorbereitungen sind vom Auftraggeber unmittelbar an die ausführenden Unternehmen zu vergeben. Der Auftraggeber sorgt für deren rechtzeitige, allen Regeln der Technik – wie z.B. VDE-Vorschriften sowie DIN-Normen – entsprechende Ausführung. Die Ausführung sowie die Überwachung bauseitiger Montagevorbereitungen sowie die Einhaltung der zugrundegelegten Betriebsbedingungen gehören nicht zu unseren Aufgaben.
- Von uns zu liefernde Waren werden in der Regel mit Lastkraftwagen angeliefert. Der Auftraggeber sorgt für nutzbare Transportwege. Die Transportwege innerhalb des Gebäudes (Flure, Treppen, Aufzüge, Türen) müssen einen ungehinderten Transport bis zum Aufstellungsplatz ermöglichen.
- Bei Beginn unserer Montageleistungen müssen die von uns einzurichtenden Räume entsprechend unserer Angaben ausgebaut sein. Sie müssen staubfrei und sicher verschließbar sein. Voraussetzung für die Durchführung unserer Montageleistungen ist das Vorhandensein der in unseren Zeichnungen geforderten Elektroanschlüsse sowie der ggf. geforderten Klimaanlage. Ferner sind betriebsbereite Licht-, Kraft- und Wasseranschlüsse sowie Heizung während der Heizperiode erforderlich.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Nichteinhaltung seiner vorstehenden Verpflichtungen entstehen.
II. Umfang der Montageleistungen
- Unsere Montageleistungen umfassen die Aufstellungen, den Anschluss ab den bauseitig zu erstellenden Versorgungsleistungen, die Justage sowie die erstmalige Inbetriebsetzung.
- Das Verlegen von Netzzuleitungen, das Setzen von Sicherungskästen, Schaltern, das Einbringen von Kabelkanälen, Installationsfußböden und Rohren entsprechend den von uns erstellten Plänen gehört zu den bauseitigen Montagebedingungen. Gleiches gilt für die Erstellung und Befestigung von Sonderkonstruktionen zur Gerätebefestigung an Decken, Zwischendecken, Fußböden und Wänden sowie die Einbringung von Schwerlastdübeln.
III. Vergütung
- Unsere Preise haben zur Voraussetzung, dass die Montageleistungen ohne Unterbrechungen und während der bei uns üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden können. Werden auf Wunsch des Auftraggebers Montageleistungen außerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeiten durchgeführt, berechnen wir hierfür zusätzlich die bei uns üblichen Zuschläge.
- Sofern wir auf Wunsch des Auftraggebers Sonderarbeiten an der Montage durchführen, berechnen wir diese gesondert entsprechend unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen.
IV. Übergabe
Nach Aufstellung, Anschluss und Inbetriebsetzung übergeben wir die montierten Erzeugnisse dem Auftraggeber. Die Übergabe wird binnen zwei Wochen, gerechnet vom Tage unserer Übergabebereitschaft, in einem von dem Auftraggeber und uns zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll festgehalten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterzeichnung aus von ihm zu vertretenen Umständen, gelten die Montageleistungen mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist als vertragsgemäß erbracht, sofern der Auftraggeber auf diese Konsequenz bei Fristbeginn hingewiesen wurde.
V. Geltung für Reparaturleistungen
Die vorstehenden Bedingungen, insbesondere Ziff. III gelten für unsere Reparaturleistungen entsprechend. Für die Erstellung von Reparaturkostenvoranschlägen berechnen wir bis zu 90,- Euro.
VI. Sonstiges
Soweit die vorstehenden Montagebedingungen keine bzw. abweichende Regelungen treffen, gelten die Bestimmungen unserer allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen entsprechend.